Laut dem Urteil vom Verfassungsgericht in Karlsruhe ist die Vorratsdatenspeicherung gekippt worden.
Doch sie wurde nicht verboten, sondern nur in ihrer derzeitigen Form als verfassungswidrig erklärt worden.
Quelle: heise.de
Das Urteil aus Karlsruhe hatte aber einen guten Effekt auf die EU.
Diese lässt das aktuelle EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung prüfen.
Quelle: heise.de

Dieser Artikel wurde vor 10 Jahr(en) , 10 Monat(en) und 18 Tag(en) veröffentlicht, es ist also möglich, dass der Inhalt inzwischen nicht mehr aktuell ist.
Schlagworte : keine
dem Artikel - bitte Herunterscrollen, falls dein Browser wieder zum Anfang der Seite
gesprungen ist. Beachte: Neue Kommentare erscheinen erst nach Freigabe durch
einen Administrator! Danach wird dein Name mitsamt Email auf unsere Whitelist
gesetzt und deine Kommentare bei uns erscheinen dann immer direkt. (Spamschutz)